Neues Merkblatt zu Lehrvertragsauflösungen

Neues Merkblatt zu Lehrvertragsauflösungen

von Barbara Kaiser -
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Lehrverhältnisse können während der Probezeit oder bei wichtigen Gründen einseitig oder im gegenseitigen Einvernehmen vor Ablauf der Lehrdauer aufgelöst werden. Die Vertragsparteien sollen aber nach Möglichkeit dafür sorgen, dass die begonnene berufliche Grundbildung ordnungsgemäss beendet werden kann. Was bei einer Lehrvertragsauflösung konkret zu tun ist, darüber gibt das neue Merkblatt 23 des SDBB Auskunft.